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Die Frage der Kosten stellt sich sehr individuell dar. Auf Anfrage hat die Bundesärztekammer eine Empfehlung zur analogen Abrechnung gegeben. Diese betrifft aber nur die privatärztlichen Abrechnungen: Bundesärztekammer Besondere Therapieverfahren - Geschäftsführung- Datenbank - Gebührenordnung Info-Nr.51 AZ: 574.420 29.12.2000S.1 Quelle: BÄK Bewertung der „ Galvano-Therapie“ (ECT-Elecktrochemische Therapie) Zu Ihrer Anfrage zur Bewertung der Galvano-Therapie nehmen wir – unabhängig von der Einschätzung der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung dieses Verfahrens – wie folgt Stellung: Die Bundesärztekammer hat sich bereits 1996 zur Bewertung der Galvano-Therapie geäußert und hat bei grober Schätzung pro Behandlung einen Betrag der Größenordnung von 600,-DM als angemessenes Honorar ermittelt, welcher mit der von Ihnen in unseren Telefonat geäußerten Taxierung übereinstimmt. Die Einschätzung der Bundesärztekammer von 1996 beruht auf der Grundlage, dass die Behandlung einen Zeitraum von ca. 3 Stunden mit 1-2stündiger ärztlicher Arbeitszeit umfasst und enthält neben der eigentlichen Kernleistung der Galvano-Therapie ebenfalls die vorbereitende sonographische Tumorlokalisation, die Lokalanästhesie, die Assistenzkosten sowie die anteiligen Geräte- und Versicherungskosten. Für eine Abrechung der Galvano- Therapie im Rahmen der privatärztlichen Liquidation hat die Bundesärztekammer gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ den analoger Ansatz der GOÄ-Ziffer 5700 (Strahlenbehandlung des Mediastium bei Lymphogranulomatose) empfohlen, wobei diese Empfehlung noch die GOÄ von 1988 betraf. Auf Grund der zwischenzeitlichen Änderung der GOÄ-Ziffern der Strahlentherapie mit der GOÄ von 1996 , welche auch heute noch Abrechnungsgrundlage sind, wäre der analoge Abgriff der Galvano-Therapie aktuell über die GOÄ-Nummer 5605 (Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörper) vorzunehmen. Eine Behandlungsdauer von 3 Stunden, auf welcher die Schätzgrundlage der Bundesärztekammer beruht, wäre einen Steigerungsfaktor von 2,3 anzuwenden. Im Falle einer kürzeren Behandlungsdauer kann ein geringeren Multiplikator gewählt werden. Ende
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